Einzelhandel - Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung

Einzelhandelskaufleute mit dem Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung sind Fachleute für den Verkauf und die Beratung von Uhren, Schmuck und Ziergegenständen. Sie verfügen über fundierte Kenntnisse zu Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen und verschiedenen Uhrentypen, um ihre Kundinnen und Kunden kompetent zu beraten. Zudem übernehmen sie Aufgaben wie die Bestellung der Waren, die Annahme von Lieferungen und die fachgerechte Lagerung. Sie planen verkaufsfördernde Maßnahmen und gestalten das Geschäftslokal ansprechend, passend zu den angebotenen Produkten.

Ausbildungsdauer und Voraussetzungen

Persönliche Beratung beim JuwelierDie Lehrzeit beträgt 3 Jahre. Es ist keine spezifische schulische Vorbildung vorgeschrieben. Wichtige Eigenschaften für diesen Beruf sind Handgeschicklichkeit, gutes Sehvermögen, mathematisch-rechnerische Fähigkeiten, Organisationstalent, Kontaktfähigkeit, Sprachfertigkeit, gestalterische Fähigkeiten, Merkfähigkeit, Selbstständigkeit und generelle Lernfähigkeit.

Hauptaufgaben im Beruf

  • Beratung der Kundinnen und Kunden bei der Auswahl von Uhren und Schmuck
  • Verkauf von Uhren, Schmuck und Ziergegenständen
  • Bestellung, Annahme und fachgerechte Lagerung von Waren
  • Planung und Durchführung von verkaufsfördernden Maßnahmen
  • Dekoration des Geschäftslokals entsprechend den Angeboten
  • Abwicklung des Zahlungsverkehrs und Bearbeitung von Reklamationen

Berufliche Perspektiven

Nach Abschluss der Lehre bestehen vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten, beispielsweise in den Bereichen Kundenservice, Reklamationswesen, Materialwirtschaft oder Logistik, Dekoration und Warenpräsentation oder E-Commerce. Mit entsprechender Berufserfahrung können Einzelhandelskaufleute mit Schwerpunkt Uhren- und Juwelenberatung Positionen wie Einkäuferin, Disponentin, Lagerleiterin, Marktleiterin, Abteilungsleiterin, Filialleiterin oder Filialinspektor*in anstreben. Zudem besteht die Möglichkeit, sich im Handelsgewerbe selbstständig zu machen, da dieses ein freies Gewerbe ist und keinen Befähigungsnachweis erfordert.

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